Behälter
BIOABFALLBEHÄLTER
- Größen: 40, 60, 120, 240, 660 Liter
- Abfuhr: alle zwei Wochen (26-mal im Jahr)
- Brauner Deckel
- Für den Bioabfallbehälter fällt nur eine Behältergebühr an, keine Leerungsgebühr.
- Das Mindestvolumen beträgt 10 Liter pro Person und Woche. Bei Eigenkompostierung reduziert sich das Mindestvolumen auf 7,5 Liter.
- Bioabfälle müssen getrennt erfasst werden, daher gibt es auch keine Befreiung vom Bioabfallbehälter.
Gebühren:
Behältergröße Behältergebühr/Jahr 40 Liter 27,16 € 60 Liter 33,05 € 120 Liter 50,73 € 240 Liter 86,10 € 660 Liter 209,87 € RESTAFALLBEHÄLTER
- Größen: 120, 240, 1.100 Liter
- Abfuhr: alle vier Wochen (13-mal im Jahr)
- Grauer Deckel
- Neben der Behältergebühr fällt für jede Leerung eine Gebühr an.
- Vier Mindestleerungen pro Jahr werden auf jeden Fall abgerechnet, auch wenn der Restabfallbehälter weniger als 4-mal zur Abfuhr bereitgestellt wurde. Bei Ein-Personen-Haushalten sind zwei Mindestleerungen vorgegeben.
- Das Mindestvolumen beträgt 2,3 Liter pro Person und Woche (man geht von vier Mindestleerungen aus). Sie bekommen grundsätzlich die nach der Satzung kleinstmöglichen bzw. für Sie günstigsten Behälter ausgeliefert. Oberhalb der Mindestvolumina können Sie die Behältergröße frei wählen.
Gebühren:
Behältergröße Behältergebühr/pro Jahr Leerungsgebühr 120 Liter 15,36 € 5,28 € 240 Liter 30,72 € 10,56 € 1.100 Liter 140,82 € 48,40 € 3.000 Liter-Umleer 384,04 € 132,00 € 5.000 Liter-Umleer 640,07 € 220,00 € PAPIERABFALLBEHÄLTER
- Größen: 120, 240, 1.100 Liter
- Abfuhr: alle vier Wochen (13-mal im Jahr)
- Blauer Deckel
- Die Größe des Papierbehälters ist davon abhängig, wie viel Personen auf Ihrem Grundstück leben. Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel weist Ihnen den entsprechenden Papierabfallbehälter zu. Fällt bei Ihnen mehr Papier an, sodass Sie einen größeren Behälter benötigen, können Sie diesen bei dem Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel beantragen.
Gebühren:
Behältergröße Behältergebühr/pro Jahr 120 Liter 0,00 € 240 Liter 0,00 € 1.100 Liter 0,00 € WINDELTONNE
- Größen: 120 und 240 Liter
- Abfuhr: alle vier Wochen (13-mal im Jahr)
- Grauer Deckel
- Die Windeltonne ist ein Restabfallbehälter, welcher zusätzlich und unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden kann.
- Es fällt keine Behältergebühr an, sondern nur eine Leerungsgebühr.
Gebühren:
Behältergröße Leerungsgebühr 120 Liter 5,12 € 240 Liter 8,50 € ABMESSUNGEN BEHÄLTER
Hier finden Sie die Abmessungen für
BEHÄLTERTAUSCH
Ihr Abfallbehälter ist zu klein oder zu groß?
Wenn Sie mit der Größe eines Abfallbehälters unzufrieden sind, können Sie innerhalb der satzungsrechtlichen Möglichkeiten einen Behältertausch beantragen. Für den Wechsel des Abfallbehälters fällt grundsätzlich eine Wechselgebühr an. Sie können per E-Mail oder Telefon eine Behälteränderung für den Bio- und Restabfallbehälter beantragen, bei Änderung des Papierabfallbehälters (Tausch in einen größeren Papierabfallbehälter oder ein weiterer Papierabfallbehälter) benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag (Fax, E-Mail oder postalisch) unter Angabe von Gründen, warum ein größeres Volumen benötigt wird. Beachten Sie, dass Behälteränderungen nur der Gebührenschuldner, nicht der Mieter vornehmen kann. Bitte nennen Sie uns Ihr Aktenzeichen und, wenn möglich, eine Rufnummer für eventuelle Rückfragen.
Bis zur gewünschten Behälteränderung fallen die Gebühren des zu wechselnden Behälters an.
Ihr Abfallbehälter ist beschädigt?
Wenden Sie sich bitte auch in diesem Fall an uns, um einen Ersatzbehälter zu erhalten.
BEHÄLTERKENNZEICHNUNGEN FÜR BEHÄLTER AM STRAßENRAND
Wenn Ihre Abfallbehälter aus Platzgründen am Straßenrand stehen müssen, so können Sie eine Behälterkennzeichnung (weißes Klettband) bestellen, welches Sie an dem Behälter befestigen, wenn dieses NICHT geleert werden soll (also nur zum Leerungstag befestigen).
Sinnvoll ist diese Kennzeichnung insbesondere deswegen, weil jede Leerung des Restabfallbehälters eine Gebühr auslöst (5,28 Euro bei 120 Liter; 10,56 Euro bei 240 Liter) und Sie über die Anzahl der Leerungen die Gebühr beeinflussen können.
Wenn Ihre Behälter nun am Straßenrand stehen und Sie diese nicht geleert haben möchten, da sie z.B. noch nicht voll sind, so gibt die weiße Behälterkennzeichnung dem Müllwerker das Signal "Bitte nicht leeren". Ansonsten kann es vorkommen, dass Ihre Behälter geleert werden, ohne das Sie diese willentlich zur Abfuhr bereit gestellt haben.
Die Behälterkennzeichnung können Sie bei Ihrem Ansprechpartner bestellen.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Ident-System
Alle Abfallbehälter sind mit einem Identifizierungs-Chip, einem Barcode und der Adresse versehen, sodass jeder Behälter eindeutig einem Grundstück bzw. einer Wohneinheit zugeordnet ist. Bei jeder Abfuhr wird die Leerung durch den Chip registriert (Hinweis: der Abfall wird nicht gewogen). Beim Restabfallbehälter ist dies besonders von Bedeutung, da jede Leerung mit Leerungsgebühren verbunden ist.
Bereitstellung am Abfuhrtag und Behälterkennzeichnung
Die Abfallbehälter müssen am Leerungstag ab 6.00 Uhr zur Abfuhr bereitstehen. Der Deckel der Behälter soll geschlossen sein. Ist der Anfahrtsweg für das Müllfahrzeug versperrt (z.B. wegen einer Baustelle), bringen Sie bitte Ihre Abfallbehälter auf einen erreichbaren Platz.
Bürger, deren Restabfallbehälter wegen Platzmangels am Straßenrand stehen müssen, können eine Kennzeichnung anfordern, die dann an dem Restabfallbehälter angebracht wird. Damit ist für den Müllwerker ersichtlich, dass der Behälter (nicht) geleert werden soll.
Maximale Beladung
Bitte beachten Sie, dass Ihr Abfallbehälter in die Schüttung fallen könnte, wenn er zu schwer ist. Jeder Abfallbehälter hat daher die maximale Beladungsgrenze rechts vorne, neben dem Deckelrand, eingestanzt:
Behältergröße maximale Beladung 40 Liter 26 kg 60 Liter 50 kg 120 Liter 60 kg 240 Liter 110 kg 660 Liter 310 kg 1100 Liter 510 kg BEHÄLTERZUBEHÖR (SCHWERKRAFTSCHLOSS, BIOFILTERDECKEL)
Schwerkraftschloss
Wenn Sie Ihren Restabfallbehälter vor Abfall Fremder schützen möchten, können Sie ein Schwerkraftschloss beantragen. Die Montage erfolgt durch den Behälterdienst des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel und darf nicht in eigener Regie durchgeführt werden. Das Schwerkraftschloss kostet, unabhängig von der Behältergröße, inklusive der Montage einmalig 52,96 €. Sie erhalten zum Schloss zwei Schlüssel.
Beantragung und Gebühren
Sie können das Schwerkraftschloss schriftlich (z.B. E-Mail) oder telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner beantragen. Die Schwerkraftschlösser können nur auf 2-Rad-Behälter (120 Liter, 240 Liter) montiert werden.
Die Montage wird telefonisch angekündigt und erfolgt i.d.R. innerhalb von 14 Tagen.
Biofilterdeckel
Auf Antrag kann der Bioabfallbehälter mit einem Biofilterdeckel ausgestattet werden. Dieser hat eine elastische Doppeldichtung, die Deckel und Rumpf komplett abschließt. Ungeziefer anlockende Gerüche können somit nicht entweichen und das Eindringen von Schädlingen wird konstruktiv verhindert.
So funktioniert der Biofilterdeckel:
Im Biofilterdeckel befindet sich eine Filtermasse, ein natürliches Substrat auf Basis von Kokosfasern. Darin enthaltende aktive Enzyme und Mikroorganismen bauen Geruchsstoffe ab.Die Kompostierung beginnt bereits in Ihrem Bioabfallbehälter. Gleichzeitig wird durch die Feuchtigkeit die Ausbreitung gesundheitsgefährdeter Sporen gehemmt. Alle zwei Jahre sollte das Filtermaterial ausgewechselt werden. Es wird über den Bioabfallbehälter entsorgt. Den Deckel gibt es nur für 2-Rad-Behälter bis 240 Liter.
Beantragung und Gebühren
Sie können den Biofilterdeckel schriftlich (auch gerne per E-Mail) bei Ihrem Ansprechpartner beantragen. Die Biofilterdeckel können nur auf 2-Rad-Behälter (40 Liter, 60 Liter, 120 Liter, 240 Liter) montiert werden. Die Abrechnung des Biofilterdeckels erfolgt mit separater Rechnung und nicht im Gebührenbescheid.
Die Montage des Biofilterdeckels erfolgt durch den Behälterdienst des Abfallzweckverbandes.
Biofilterdeckel für Behälter bis 120 Liter inklusive Montage
(einmalig)54,00 € Biofilterdeckel für Behälter bis 240 Liter inklusive Montage
(einmalig)65,00 €