Auf einem Tisch liegen Blätter aus Papier, welche verschiedene Flurstücke zeigen. Im Vordergrund ist eine Lupe welche an das orange markierte Flurstück mit der Nummer 220 heranzoomt. Auf dem Blatt liegt ein orangener Bleistift.

Altlasten


Altlastenkatastar

Allgemeines

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z.B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der oberen Bodenschutzbehörde beantragen. Für den Landkreis Mayen-Koblenz ist das die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.


Bitte mitbringen

  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses


Kosten

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.