Littering und widerrechtliche Abfallablagerungen
Widerrechtlich abgelagerte Abfälle in der freien Natur stellen ein großes Ärgernis und ein großes Problem für die Umwelt dar. Obwohl der Landkreis Mayen-Koblenz über ein funktionierendes und sehr gut angenommenes Abfallwirtschaftssystem verfügt, kommt es immer wieder vor, dass Abfälle achtlos und gedankenlos in der Natur entsorgt oder abgelagert werden – und dass, obwohl verschiedene kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen!
Die untere Abfallbehörde, welche in Rheinland-Pfalz grds. bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten angesiedelt ist, ist als Sonderordnungsbehörde für solche widerrechtliche Abfallablagerungen zuständig und ahndet die Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (Eingriffsverwaltung).
Der Landkreis Mayen-Koblenz hat die Aufgaben der unteren Abfallbehörde für sein Gebiet mit Wirkung zum 01.01.2023 auf den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel übertragen.
Je nachdem, wie gravierend der Verstoß gegen das KrWG ist, kann gegen den Verursacher ein empfindliches Bußgeld bis zu 100.000 EUR festgesetzt werden. Anstelle eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann die widerrechtliche Abfallablagerung je nach Abfallart auch ein Strafverfahren nach sich ziehen, sodass die Staatsanwaltschaft involviert wird.
Sofern der Verursacher die widerrechtlich abgelagerten Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt, kann die untere Abfallbehörde eine kostenpflichtige abfallrechtliche Beseitigungsverfügung gegen diesen erlassen, welche mit einer möglichen Ersatzvornahme zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen diese gesetzlich zugewiesenen Aufgaben als Auftragsangelegenheiten wahr (= staatliche Aufgabe). Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel übernimmt diese staatliche Aufgabe durch Übertragung vom Landkreis Mayen-Koblenz.
Die untere Abfallbehörde arbeitet in diesem Sachgebiet eng mit der Polizei, mit den örtlichen Ordnungsbehörden der kreiszugehörigen Verbandsgemeinden/ Städte sowie mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
Natürlich ist die untere Abfallbehörde auch auf die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Sofern Sie eine widerrechtliche Abfallablagerung entdecken, können Sie diese über das Kontaktformular, über unsere AbfallApp MYK oder telefonisch/ per E-Mail anzeigen. Wir werden uns dann um die nötigen Schritte kümmern.
Bei der Meldung einer widerrechtlichen Abfallablagerung benötigen wir folgende Angaben:
- Wo befindet sich die Ablagerung (bitte genau beschreiben) ?
- Welche Art und welche Menge von Abfällen wurden abgelagert ?
- Haben Sie den Ablagerungsvorgang beobachtet und können sachdienliche Hinweise erteilen ?
- Ihre Kontaktdaten für etwaige Rückfragen.
Sie können eine widerrechtliche Abfallablagerung darüber hinaus auch bei der nächsten Polizeidienststelle oder der zuständigen Stadtverwaltung/ Verbandsgemeindeverwaltung/ Ortsgemeindeverwaltung zur Anzeige bringen.