Vermieter
Sie sollten Ihre Mieter dazu anhalten, ihren Abfall sorgfältig zu trennen. Wer richtig trennt, der hat wenig Restabfall und zahlt entsprechend weniger Abfallgebühren. Denn: Jede Leerung des Restabfallbehälters kostet Geld.
Welche Abfallbehälter für wen?
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel errechnet für Sie die Größe der vorzuhaltenden Abfallbehälter. Grundlage dafür sind Mindestvolumina, die in der Abfallwirtschaftssatzung festgelegt sind. Sie bekommen für Ihr Mietobjekt entsprechend die kostengünstigste Variante zugeteilt. Dies sind im Regelfall Gemeinschaftsbehälter, die von allen Mietern genutzt werden. Sollten Sie feststellen, dass die Abfallbehälter nicht ausreichen, können Sie auch größere oder weitere Abfallbehälter beantragen. Sie haben als Vermieter auch die Möglichkeit, Einzelbehälter für Mieter zu beantragen. Somit kann jeder selbst durch ein optimiertes Abfallverhalten seine Abfallgebühren positiv beeinflussen.
Wie können die Abfallgebühren auf Mieter umgelegt werden?
Für die Umlegeung der Abfallgebühren ist allein der Vermieter zuständig. Gleich, ob Sie sich für Gemeinschafts- oder Einzelbehälter entscheiden, eine Umlegung der Abfallgebühren hat immer zu erfolgen. Sie müssen bei der Nebenkostenabrechnung darauf achten, dass nicht alle Gebühren und in Anspruch genommene Leistungen jedem Mieter in Rechnung gestellt werden. Die Umlegung der Abfallgebühren kann nach dem Anteil der Wohnfläche, nach Wohneinheiten oder Personen erfolgen.
So könnte eine Umlegung aussehen:
Gemeinschaftsbehälter
Folgende Gebühren können Sie auf sämtliche Mieter umlegen:
- Grundgebühr je Grundstück und Jahr
- Behälter- und Leerungsgebühren der Gemeinschaftsbehälter für Rest- und Bioabfall
- Gutschrift für die Leerung eines Papiergemeinschaftsbehälters (ab 2022 wird die Papiergutschrift ausgesetzt)
- Sonstige Gebühren bei Gemeinschaftsbehältern (z. B. Behälterwechselgebühr, Biofilterdeckel)
Folgende Gebühren können Sie dem einzelnen Mieter in Rechnung stellen:
- Grundgebühr je Haushalt und Jahr
- Zusatzleistungen, die nur der einzelne Mieter in Anspruch genommen hat (z. B. dritte gebührenpflichtige Sperrmüllabfuhr)
Einzelbehälter
Folgende Gebühren können Sie auf sämtliche Mieter umlegen:
- Grundgebühr je Grundstück und Jahr
Folgende Gebühren können Sie dem einzelnen Mieter in Rechnung stellen:
- Grundgebühr je Haushalt und Jahr
- Behälter- und Leerungsgebühren der Behälter für Rest- und Bioabfall
- Sonstige Gebühren (z. B. Behälterwechselgebühr, Biofilterdeckel)
Schwerkraftschloss
Wenn Sie vermeiden wollen, dass Mieter Restabfallbehälter anderer Mieter nutzen, können Sie für die Behälter Schwerkraftschlösser beantragen.