Abfallannahme / Abfallablagerung
Die Bedeutung von Deponien in der Abfallwirtschaft wird auch in Zukunft bestand haben. Insbesondere gilt dieses für mineralische Abfälle, da es nicht immer möglich ist, alle relevanten Schadstoffe zu eliminieren.
Eine Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht u.a. darin, für definierte Zuständigkeitsbereiche geeignete Deponiestandorte zur Verfügung zu stellen. Der Abfallzweckverband steht als Betreiber der Deponie Eiterköpfe in besonderer Weise für Umwelt- und Ressourcenschutz ein und dient somit der Zukunftssicherung sowohl im regionalen industriellen Gewerbe, als auch im Falle von öffentlichen Erschließungs- oder Sanierungsprojekten.
Unser Team der Abfallakquise unterstützt bei Entsorgungsanfragen und hilft bei der richtigen Bezeichnung sowie Einstufung nach Schadstoffbelastungen. Die strengen Regularien der Deponieverordnung, die Abfallverzeichnisverordnung und der Nachweisverordnung setzen den rechtlichen Rahmen.
Erst nach Vorlage einer grundlegenden Charakterisierung, der sog. Abfalldeklaration kann eine Entsorgungsbestätigung oder die Genehmigung eines Entsorgungsnachweises erfolgen. Erst hiernach kann eine LKW-Anlieferung zum Standort erfolgen.
Der Anlieferverkehr erreicht über die Anschlussstellen der Autobahn A 61 und A 48 über die L 117 den ausgeschilderten Eingangsbereich der Deponie Eiterköpfe. An der Wegeanlage werden die Abfalldeklarationen überprüft, die Fahrzeuge Eingangsverwogen, entsprechend registriert und den jeweiligen Umlade- oder Ablagerungsbereichen zugewiesen.
Nach dem Abladevorgang erfolgt dann die Ausgangsverwiegung, die als Basis für die Rechnungslegung herangezogen wird. Weiterhin werden sowohl regelmäßige wie auch anlassbezogene Kontrollen vorgenommen sowie sämtliche Daten letztlich ins Deponietagebuch übernommen.