Tätigkeitsfelder des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) betreibt die Zentraldeponie Eiterköpfe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Das Entsorgungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 1.620 Quadratkilometer mit rund 390.000 Einwohnern. Neben dem Betrieb der Deponie Eiterköpfe übernimmt er nach Bedarf auch weitere Aufgaben der Restabfallverwertung und -entsorgung.
Im Landkreis Mayen-Koblenz hat der AZV sämtliche Aufgaben der öffentlichen Abfallerfassung und -entsorgung sowie die Satzungs- und Gebührenhoheit inne. Er erlässt daher in eigener Verantwortung die einschlägigen Satzungen und erhebt gegenüber den Abgabenschuldnern eigenständig die Gebühren.
Der Abfallzweckverband hat im Landkreis Cochem-Zell die Aufgabe der Sammlung und des Transports von Siedlungsabfällen (Rest-, Bio-, Sperrabfall und Altpapier) aus privaten Haushaltungen und überlassenen Abfällen (Rest-, Bio-, Sperrabfall und Altpapier) aus anderen Herkunftsbereichen.
Der AZV hat im Landkreis Mayen-Koblenz zudem die staatliche Aufgabe der unteren Abfallbehörde (Auftragsangelegenheit).
Der Abfallzweckverband deponiert die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen mineralischen Abfälle im Sinne der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) und den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV). Der Abfallzweckverband hat neben der Gesamtverantwortung für die kommunalen Abfallfraktionen im Landkreis Mayen-Koblenz ferner die Aufgabe der Vorbereitung der Abfälle zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung auch der folgenden ihm von der Stadt Koblenz sowie dem Landkreis Cochem-Zell überlassenen und teilweise selbst eingesammelten Abfälle:
1. Restabfälle (COC, KO),
2. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (COC, KO),
3. Bioabfälle (COC, KO),
4. Sperrabfälle (COC, KO),
5. Abfälle aus der Wertstofftonne (COC, KO),
6. zur Beseitigung überlassene Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen (COC, KO),
7. Altpapier (COC),
In den Klammern ist angegeben, für welche Mitglieder der Abfallzweckverband diese Aufgabe neben dem Landkreis Mayen-Koblenz erfüllt (COC: Landkreis Cochem-Zell; KO: Stadt Koblenz).
Der Abfallzweckverband kann auch Dritten die Benutzung seiner Anlagen gestatten, soweit dies zum wirtschaftlichen Betrieb geeignet ist. Das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit bleibt unberührt.